Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge über Werkstatt-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige Leistungen sowie für den Verkauf von Teilen zwischen:

MF32, Inhaber Martin Fischer
Karl-Marx-Straße 8
08412 Werdau OT Leubnitz

Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsabschluss

Angebote von MF32 sind freibleibend. Ein Auftrag kommt zustande durch schriftliche/mündliche Erteilung des Kunden und Annahme durch MF32 (z.B. Auftragsbestätigung oder Arbeitsbeginn).

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher MwSt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei einer Preisüberschreitung von mehr als 20% informiert MF32 den Kunden vorab. Rechnungen sind sofort nach Fertigstellung und Übergabe fällig. Zahlungen erfolgen in bar, per EC-Karte oder (nach Vereinbarung) per Überweisung.

4. Fertigstellung und Abnahme

Termine sind nur verbindlich, wenn schriftlich bestätigt. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder fehlende Teile verlängern die Fristen angemessen. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige abzuholen.

5. Standgeld und Pfandrecht

Bei nicht fristgerechter Abholung kann ein angemessenes Standgeld berechnet werden. MF32 hat ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug wegen aller Forderungen aus dem Auftrag.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen (Verbraucher: 2 Jahre, Unternehmer: 1 Jahr). Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme zu rügen. Keine Gewährleistung besteht bei natürlichem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung, Fremdeingriffen oder Mängeln durch vom Kunden angelieferte Teile.

7. Haftung

MF32 haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MF32 nur bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände wird nur bei vorheriger Anzeige gehaftet.

8. Eigentumsvorbehalt und Altteile

Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MF32. Altteile gehen in das Eigentum von MF32 über, sofern keine Herausgabe bei Auftragserteilung gewünscht wurde.

9. Kunden mit eigenen Teilen

Für vom Kunden mitgebrachte Teile übernimmt MF32 keine Haftung bezüglich Qualität oder Passgenauigkeit. Mehraufwand durch solche Teile trägt der Kunde.

10. Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt zur Auftragsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Details siehe Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von MF32. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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